Aufgaben Datenbank

05.03.05.15 (Berlin/Brandenburg) Instandhalten von Betriebsmittelsystemen

Laufende Nr
225
SYS_1
05
SYS_2
05.03
SYS_3
05.03.05
SYS_4
05.03.05.15
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Instandhaltung Mechanik
ERAAA
Instandhalten von Betriebsmittelsystemen
Tarifgebiet
Berlin/Brandenburg
BAY
BER
BRB
E 8
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen von Reparatur- und Montagearbeiten

Analysieren von Fehlern und Störungen an Betriebsmittelsystemen mit mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen/elektronischen Komponenten (z.B. Anlagen, Einrichtungen, Transferstraßen), ggf. unter Anwendung von Diagnosesystemen. Art und Umfang der Störungs- und Schadensbehebung innerhalb bestimmter Grenzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festlegen und durchführen. In wichtigen Fällen den Vorgesetzten informieren und Vorschläge zur Schadensbehebung machen. Die

instandgesetzten Anlagen auf sachgerechte Ausführung nachprüfen und in Betrieb nehmen. Maschinensteuerungen, z.B. durch visuelle Programmierung (teach-in) vornehmen bzw. anpassen. Bearbeitungsprogramme auch umfassend anpassen bzw. korrigieren, Testläufe durchführen und entsprechende Dokumentation erstellen. Bediener einweisen.

Umfangreiche und schwierige Reparaturen, Erweiterungen und Umbauten durchführen bzw. unterstützen. Anfertigen von Ersatzteilen, Zuatz- und Hilfseinrichtungen nach Zeichnung, Skizze, Muster oder Anweisung. Schwachstellen analysieren und beseitigen bzw. Vorschläge zur Schwachstellenbeseitigung erarbeiten und z.B. für Neubeschaffungen/-konstruktionen einbringen.

Durchführen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Durchführen schwieriger und hochwertiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Betriebsmittelsystemen nach vorliegenden Wartungsplänen. Ggf. Wartungsstandards nach Rücksprache anpassen. Optimierung der Betriebsmittel- systeme unter Berücksichtigung der geforderten Fertigungsqualität und der Betriebsmittelverfügbarkeit.

Erstellen von Neuanfertigungen

Neuanlagen und Erweiterungen werden nach vorgegebenen Plänen und der gewonnenen Erfahrung erstellt.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten und Unterweisen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen - mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG